Umwandlung in einen behördlich genehmigten Verein
Bereits im Juli 1997 begannen die Bemühungen, den Club in einen behördlich genehmigten Verein umzuwandeln. Dazu mussten alle notwendigen Vorgaben des Vereinsgesetzes (BGB1.NR.233/1951) erfüllt werden. Der wichtigste und auch aufwendigste Teil waren dabei die Vereinsstatuten. Anhand von Vorlagen und Richtlinien wurden die Statuten ausgearbeitet und bei der Sicherheitsdirektion eingereicht.
Am 21.7.1997 bekamen wir schließlich den positiven Bescheid.
Damit der Verein auch seine volle Rechts- bzw. Handlungsfähigkeit erlangen konnte war dann noch eine Generalversammlung, wo der Vereinsvorstand laut den Vereinsstatuten gewählt wurde, notwendig. Diese Generalversammlung fand am 18. September 1997 statt. Da damit nun alle Voraussetzungen erfüllt waren, kann man diesen Tag wohl als Gründungstag betrachten.
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