Der Motorsportclub Neußerling wurde 1997 in einen laut Vereinsgesetz BGB1.NR.233/1951 behördlich genehmigten Verein umgewandelt. Vereinssitz ist Neußerling (OÖ)
Auszug aus den Statuten:
Der Verein, dessen Tätigkeit nicht auf Gewinn gerichtet ist, bezweckt:
a) den Motorsport im Rahmen der internationalen und Nationalen Sportgesetze zu fördern und zu unterstützen.
b) die Interessen aktiver Motorsportler, soweit sie Mitglieder sind, zu fördern und zu Vertreten.
2. Um dies zu erreichen trachtet der Verein:
a) mit allen motorsporttreibenden und unterstützenden Verbänden und Vereinen möglichst eng und freundschaftlich zusammenzuarbeiten.
b) die Beteiligung seiner Mitglieder am Motorsport zu unterstützen.